Der Zoll wird streng gegen den Akt der fälschlichen Verschleierung des Imports und Exports gefährlicher Güter vorgehen.

Feb 09, 2023

Als Zollbeamte der Zollbehörde von Yangshan, die der Zollbehörde von Schanghai angegliedert ist, vor kurzem eine Charge von als Wasserkocher und Spielzeug deklarierten Exportgütern auspackten und inspizierten, fanden sie Dutzende von Parfümkisten mit insgesamt mehr als 22.000 Flaschen. Nach Probenahmen und Tests wurde bestätigt, dass diese Parfümcharge ein entzündbares flüssiges Gefahrgut der Klasse 3 war, das zu den gefährlichen Chemikalien im „Catalog of Hazardous Chemicals“ (Ausgabe 2015) gehörte, und die tatsächliche Verpackung der Güter nicht standardisiert war Verwendung von Gefahrgutverpackungen. Die Warenpartie wird derzeit vorübergehend in einem Sonderlager für Gefahrgut festgehalten, der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsabteilung übergeben.

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Zollerinnerung: Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über Import- und Export-Wareninspektion“ und seinen Durchführungsbestimmungen, „Administrative Measures for the Inspection of Packaging of Dangerous Goods Exported by Sea“ und „International Maritime Hazardous Regulations“ und andere Vorschriften, Material und Form von Verpackungsbehältern für gefährliche Güter, die auf dem Seeweg exportiert werden. Die Verpackungsmethode sollte mit der Art der zu verpackenden gefährlichen Güter vereinbar sein, und der Empfänger oder sein Beauftragter sollte dies wahrheitsgemäß gegenüber dem Zoll erklären. Der Zoll wird hart gegen die fälschliche Verschleierung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Güter vorgehen.

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